Veröffentlicht am: 1991-12-10

Wrocławskie księgi liturgiczne

Józef Mandziuk
Prawo Kanoniczne
Rubrik: Rozprawy i Artykuły
https://doi.org/10.21697/pk.1991.34.3-4.10

Abstract

Noch vor dem Konzil von Trient besass das im Jahre 1000 gegründete Bistum Breslau im Gebrauch eigene liturgische Bücher, wie Messund Stundenbücher sowie Agenden, die auch verschiedene schlesische Bräuche enthalten. Bis zu unserer Zeit sind viele Manuscripte von diesen Büchern, die oft in schlesischen, klösterlichen Skriptorien, besonders der Zisterzienser, hergestellt wurden erhalten geblieben. Die Druckschrifterfindung hatte zur Folge, dass die Bischöfe von Breslau die Herstellung von diesen Büchern in verschiedenen europeischen Druckereien anordneten. Sie hatten im Titelkopf die Beschrieibung „Wratislaviensis”. Das Bistum Breslau druckte seine liturgischen Büchern, wie Ritualen, Proprien und liturgische Kalender auch nach dem Konzil von Trient. Als Vorlage haben römische liturgische Bücher gedient. Sie enthalten aber auch örtliche Bräuche unter der Berücksicrtigung der polnischen — und deutschen Sprache.

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Zitierregeln

Mandziuk, J. . (1991). Wrocławskie księgi liturgiczne. Prawo Kanoniczne, 34(3-4), 193–202. https://doi.org/10.21697/pk.1991.34.3-4.10

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