Veröffentlicht am: 1995-12-20

Personel duchowny i obiekty kultu religijnego w prawie wojennym

Tadeusz Płoski
Prawo Kanoniczne
Rubrik: Rozprawy i Artykuły
https://doi.org/10.21697/pk.1995.38.3-4.08

Abstract

Das Kriegsrecht has es zum Ziel, nach Möglichkeit die durch den Krieg verursachten Leiden zu beschränken und zu mildern. So bringt sie Kriegsbedürfnisse mit den menschlichen Erfordernissen in Einklang. Auf diese Weise unterscheidet es zwischen diesem, was erlaubt (legal) und was unerlaubt ist.

Einen besonderen Schutz gewährt das Kriegsrecht den bestimmten Kategorien von Personen und Objekten. Hierfür gehören das geistliche Personal sowie Objekte des Religionskultes. Keine Person darf, sei es teilweise sei es vollständig, auf die ihr durch das Kriegsrecht und die zwischen den interessierten Staaten und den kämpfenden Seiten abgeschlossenen Verständigungen gewährten Rechte verzichten.

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Zitierregeln

Płoski, T. . (1995). Personel duchowny i obiekty kultu religijnego w prawie wojennym. Prawo Kanoniczne, 38(3-4), 223–230. https://doi.org/10.21697/pk.1995.38.3-4.08

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