Die Rechte des Menschen stellen einen bestimmten Umfang von Berechtigungen, von Freiheit und Freiheitssinn dar, in welche keine Gewalt, keine Regierung, Organisation noch eine über die Gewaltmacht verfügende Einrichtung unter keinem Vorwand eingreifen kann. In formeller Hinsicht stellen die Rechte des Menschen das Gebiet des Verfassungs - und des Internationalen Rechts dar, dessen Aufgabe es ist, die Rechte des menschen auf eine institutionalisierte Weise zu verteidigen. In außerordentlichen Zuständen stellten diese Rechte und stellen nach wie vor eines der schwierigsten Problem in dem Prozeß der Entwicklung des internationalen Schutzes der menschlichen Rechte dar. Die Wahrnehmung der Rechte und der Freiheit kann zweierlei Beschränkungen: den gegenständlichen und den subjektbezogenen, unterzogen werden. Es geht hier nämlich um solche „Ausnahme” - Situationen, welche der Waffenkonflikt un der außerordentliche Zustand darstellen. Die internationalen Verträge über Menschenrechte legen auf die Staaten die Pflicht auf, die darin bestellten Rechte und Freiheit gegenüber eigenen Staatsbürgern bzw. gegenüber sämtlichen derer Rechtssprechung unterlegenen zu gewähren.
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