Der Autor stellt wesentliche und interessante Problematik des natürlichen Rechts (ius naturale) im spezifischen Gesichpunkt der Quellenanalyse des römischen Rechts dar. Der Beitrag zeigt eine Wiederauslegung der Behauptungen über das natürliche Recht vor und lehnt zugleich intuitive Auffassung und zeitgenössisches Verstehen des Begriffes ius naturale ab. Der Autor analysiert folgende Probleme: 1. Stellung des natürlichen Rechts in den Rechterscheinungen (Inst. Iust. 1.1.4); 2. Versuche der Begriffsbestimmung von ius naturale durch römische Juristen (D .I.1.3); 3. Römische Auffassung der natürlichen und legalen Beziehung zwischen Mann und Frau maris atque ferninae coniugalnst. Iust. 1. 2. pr. zumal das römische Recht sorgfältig Matrimonium der vollberechtigten römischen Bürger (die ius conubii hatten) von anderen Beziehungen zwischen Mann und Frau (contubernium und concubinatus) unterschieden hat; 4. Manche Vorstellungen der Römer über Menschennatur eines Sklaven (servus. Ancilla) Inst. Iust. 1.16. 4; 5. Herkunft von ius naturale nach der Auffassung der römischen Juristen (D. 1. 1.3).
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