Veröffentlicht am: 1989-06-05

Początki instytucji prawa kanonicznego na Zachodzie w uchwałach synodów Państwa Merowingów

Walenty Wójcik
Prawo Kanoniczne
Rubrik: Rozprawy i Artykuły
https://doi.org/10.21697/pk.1989.32.1-2.09

Abstract

In der Einleitung schreibt der Verfasser über die Ankündigung, dass neue Bearbeitung der Konziliengeschichte in 25 Bänden geplant wird. Ausserdem bereitet man die Monographien von den Synoden in 59 Bänden vor. Solche Monographie: Odette Pontal, Die Synoden im Merowingerreich, F. Schöningh, Paderborn — München — Wien — Zürich 1986 stellt der Verfasser vor. Es wird dabei unterstrichen, dass dieses Buch sich auf den neuen Bearbeitung der handschriftlichen Quellen gründet. Im grossen Massstab wurde die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation in den merowingischen Staaten berücksichtigt. Bei der Beschreibung der einzelnen Synoden macht O. Pontal den Leser auf die Einführung der neuen kanonischen Institutionen im Merowingerreich aufmerksam. Die Bischöfe waren in diesem Staate auf sich selbst angewiesen. Sie mussten das Zusammenleben mit den Monarchen in Ordnung bringen und neue Lösung der Rechtsprobleme suchen. Es ist anzunehmen, dass die Bischöfe im Merowingerreich die Beschlüsse der römischen und spanischen Synoden nicht ausnutzten. Im Hauptteil des Artikels werden folgende Probleme besprochen: die Kanonensammlungen, die Formulierung der Dogmen, das Erteilen der Priesterweihe — das Zölibat, die Geistlichen — stabilitas loci, privilegium fori, die Verbundenheit mit dem Papsttum, der Episkopat dem König gegenüber, das Provinzialkonzil, der Bischof in seiner Diözese, der Archidiakon, der Archipresbyter, die Diözesansynode, die Eigenkirchen, die Mönche, die Liturgie, die Gräber, der Schutz des Kirchenvermögens, die Disziplinargerichtsbarkeit und die Trennung von den jüdischen Bewohnern. Zum Schluss wird es unterstrichen, das die Lage der Kirche im Merowingerreich einzig in ihrer Art war und dass die Synoden in diesem Staate vor einer schwierigen Aufgabe gestellt wurden. Man musste das Verhältnis zum König und die Verbindung mit dem Papsttum aufrechthalten, die kirchliche Gesetzgebung entwickeln, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit ausüben. Am Ende wurde die Bedeutung der Anfänge und der Entwicklung der Institutionen für die Forschung der Geschichte des kanonischen Rechts im Abendlande betont.

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Zitierregeln

Wójcik, W. . (1989). Początki instytucji prawa kanonicznego na Zachodzie w uchwałach synodów Państwa Merowingów. Prawo Kanoniczne, 32(1-2), 157–171. https://doi.org/10.21697/pk.1989.32.1-2.09

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