Der Artikel “Die Annahmepflicht des Firmungsakraments von Neuvermählten” ist eine Interpretationsprobe (Kanon 1065 § 1).
Zuerst hat man die wesentliche Rolle der Firmung im Leben des Ehepaars akzentuiert, dann hat man die Annahmepflicht dieses Sakraments von den Gläubigen hervorgehoben, um endlich bedingte Annahmepflicht des Firmungssakraments von den Neuvermählten zu zeigen, was der Kanon 1065 § 1 reguliert.
Anhand der Gesamtheit von Überlegungen sieht man die Sorge des Gesetzgebers um das volle christliche Einweihen des Ehepaars, obwohl er andererseits keine neue Hindernisse fur die Verwirklichung des Rechtes zur Eheschließung schaffen will, wenn eine ernste Schwierigkeit der Firmungannahme vor der Trauung erscheint.
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