Published: 2005-10-17

Der Schutz des rechtes auf den guten ruf und intimitas propria im kanonischen ehe - und familienrecht

Ryszard Sztychmiler
Ius Matrimoniale
Section: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.21697/im.2005.10(16).07

Abstract

Im ganzen kanonischen Recht öfter unter Schutz steht der guten Ruf als die Intimsphäre. Es ist verständlich, weil die neue originale Norm von Can. 220, stammende von Konzilstexte, ist erst im letzten Moment der Kodexreform (ende 1982) eingeführt ist. In dieser Norm ist ersten mal die Schutz der Intisphäre erwähnt. Aber im kanonischen Ehe- und Familienrecht öfter unter Schutz steht Privat- und Intimsphäre der Eheleute, der Eltern und Kindern als der guten Ruf.
Der kirchliche Gesetzgeber schützt die Intimsphäre der Verlobten und Eheleute in allen Lebensstadien: die Ehevorbereitung, die Eheschliessung, das Leben der Eheleute und die Trennung der Gatten. Kanonisches Recht öfter schützt den guten Ruf und die Intimsphäre der Eheleute, besonders der Ehefrau, als der Eltern und der Kindern. Dieses letzte ist noch mehr zu fördern.
In der Zeit der steigender Annerkennung der Menschenrechte und Schutzes der Intimsphäre in der Welt, notwendig ist auch ständige Studium dieser Problematik in der Kirche.

Keywords:

canonical marital law, family law, good name right, self-intimacy

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Sztychmiler, R. (2005). Der Schutz des rechtes auf den guten ruf und intimitas propria im kanonischen ehe - und familienrecht. Ius Matrimoniale, 16(10), 139–156. https://doi.org/10.21697/im.2005.10(16).07

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