Der kirchliche Gesetzgeber schützt die Menschen rechte der Antrag personen in Verfahren zur Vermutung des Todes eines Ehegatten. Jeder Mensch kann solchen begründeten Antrag an den Diözesanbischof stellen und sein Personenstand klar machen. Die allgemeine Beweise stehen ihm zur Verfügung. Der Bischof kann auch Verfahren an seine Mitarbeiter übertragen, aber in der Regel die Entscheidung trifft selber. Die Antrag person hat auch die Berufungsmöglichkeiten.
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