Published: 2000-10-16

Ausschluss der Nachkommenschaft im Lichte der neuesten Rota-Rechtsprechung

Ryszard Sztychmiler
Ius Matrimoniale
Section: Rozprawy i artykuły
https://doi.org/10.21697/im.2000.5(11).05

Abstract

Auf Grund des erneuerten von Vaticanum II Ehe-Begriff, findet man auch im CIC mehr vollständiger Begriff der Ehe, Ehezwecke und Ehewille. Die Kinderzeugung ist weiter eine von Zwecke der Ehe. Die ordinatio ad prolem ist weiter ein wesentlichen Element der Ehe. So der bewusste Ausschluss der Nachkommenschaft verursacht die Ehenichtigkeit.

Auch nach dem CIC/1983 Rota sehr oft iudiziert Ehesachen auf Grund Ausschluss der Nachkommenschaft (in einigen Jahren bis 30% alle Ehesachan), und sogar oft mit decisio affirmativa. Nur einziege Kanonisten und einzelne Offizialate die Stellungnahme gegen Möglichkeit einer affirmativen Entscheidung ex capite exclusio prolis genommen haben. Römische Rota hat diese Offizialate ermahnt. Sie sieht weiter die Möglichkeit einer ungültigen Eheschliessung auf Grund des Ausschlusses de Nachkommenschaft.

Keywords:

excluding of descendants, case-law of the Roman Rota

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Sztychmiler, R. (2000). Ausschluss der Nachkommenschaft im Lichte der neuesten Rota-Rechtsprechung. Ius Matrimoniale, 11(5), 103–122. https://doi.org/10.21697/im.2000.5(11).05

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