Die Kirche lehrt in der Konzilsdokumenten, daß die Ehe von Gott hervorgeht, eine Institution des göttlichen Naturrechtes ist, der vom Schöpfer ganz konkrete Ziele bestimmt sind. In der Nr. 48 der Konzilskonstitution Gaudium et spes ist ganz klar geschrieben: „Ipse vero Deus est auctor matrimonii, variis bonis, ac finibus praediti [...] indole autem naturali, ipsum institutum matrimonii amorque coniugalis ad procreationem et educationem prolis ordinantur”.
Das 2. Vatikanische Konzil hat eine vertiefte und ergänzende Vision der Ehe und Ehezwecke gegeben. Es hat nicht nur die traditionelle Lehre der Kirche über Kinderzeugung und Kindererziehung wiederholt, aber auch die Lehre über bonum coniugum vollstandiger gemacht, und der Mentalität der Menschen des XX-XXI Jahrhunderts angepaßt. Die Lehre des Konzils über die Ehezwecke bedeutet kein Umbruch in diesem Bereich, aber bildet eine wesentliche Ergänzung zur bisherigen Lehre.
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