Seit "Superno Dei nutu" (5.06.1960 r.) ist die Arbeit mit Ehefregen besonders von 2 Kommissionen geführt: Theologische Kommision und Kommision für Sakramenten. Ihre Ergebnisse sind nicht als selbständige Konzilsbeschlüsse verabschiedet, aber ihre Elemente in einigen Konzilsdokumenten sich befinden. Seit Dezember 1962 hat diese Arbeit besonders die Gemischte Kommission und Koordinierungskommission, mit Hilfe verschiedenen Unterkommissionen, geführt. Es hat zur Verabschiedung Konzilskonstituzion "Gaudium et spes" geführt, wo Nummern 47-52 der Ehe und Familie gewidmet sind, die auch die neue katholishe Lehre über Ehzwecke umfassen.
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