Der Artikel stellt die Problematik des Beitritts der Bräutigame zum Sakrament der Buße und der Heiligsten Eucharistie vor als Bedingung der fruchtbringenden Annahme des Ehesakraments. Zuerst stellte man die enge Verbindung von Buße und Eucharistie mit der Annahme des Ehesakraments vor. Wiederum zeigte man die dringende Empfehlung des Beitritts der Brautleute zur Beichte und zum Heiligen Abendmahl im Kodex des Kanonischen Rechtes aus dem Jahre 1983, um sich endlich auf der besprochenen Problematik zu konzentrieren, wie sie sich in den Vorschriften polnischer Kirchenversammlungen offenbart, die nach dem Jahre 1983 stattgefunden haben.
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