Opublikowane: 2008-06-05

Postępowanie i egzekucja podatkowa wobec kościelnych osób fizycznych i prawnych w okresie Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej

Helena Pietrzak
Prawo Kanoniczne
Dział: Rozprawy i Artykuły
https://doi.org/10.21697/pk.2008.51.1-2.10

Abstrakt

Steuerverfahren, die gegen kirchliche natürliche und juristische Personen geführt wurden, unterlagen den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzbuches. Institutionen, die den Steuerverfahren gegenüber dem allgemeinen Verwaltungsverfahren andere Merkmale verliehen, waren folgende: Steuererklärung, Steuerveranlagung, Steuerbuchführung u.Ä.m. Aber dieses Verfahren, das oft mit den Gesetzen im Widerspruch stehende Formen annahm zielte auf eine rücksichtslose Steuerzwangsvollstreckung hin, die dem Besitzstand der Kirche und deren Institutionen erheblichen Schaden zufügte, also praktisch das weitere Funktionieren verhinderte. Noch mehr - das direkte Ziel war es, den Einfluss der Kirche auf das Volk auszuschließen. Die Begründung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt blieb oft in sichtbarem Widerspruch zu den geltenden Steuervorschriften. Unmöglich war es auch den Erwartungen der Steuerbehörden nachzukommen, denn die unrealistische, jegliche Zahlungsmöglichkeiten überschreitenden Steuern befanden sich in grober Kollision mit dem Gesetzmäßigkeitsprinzip. Die gegen kirchliche natürliche und juristische Personen angewandte Steuerpolitik in der Zeit der Volksrepublik Polen wies zahlreiche Kontroversen rechtlicher Natur auf. Zum Ersten fehle es an reellen Versteuerungsveranlagungen der Kirche, wobei die steife Politik von Ermäßigungen und Steuerniederschlagungen zahlreiche Streitigkeiten hervorrief. Zweitens wurde tendenziös die Zwangsvollstreckung verschärft, die zu einer Verarmung der Kirche und oft zu ungewünschten Folgen führte. Ein wichtiges Argument für die repressive Steuerpolitik gegenüber der Kirche war die Respektierung geheimer Richtlinien des Finanzministeriums durch den unterstellten Finanzapparat, besonders in den Jahren 1959-1962. Diese enthielten zahlreiche Hinweise, wie die Steuerpolitik zu handhaben ist. So hatte das Finanzm inisterium befohlen, die materielle Basis der Kirche, in Bezug auf alles, was nicht dem Kultus diente einzuschränken, durch Hemmung des sakralen Bauwesens und anderer Investitionsvorhaben. Außerdem wurde die Anzahl der Kontrollen bei natürlichen und juristischen Personen der Kirche angehoben, was die Möglichkeit der Finanzierung von nicht mit dem Kultus gebundenen Ausgaben, insbesondere der karitativen, einschränken sollte. Dazu kamen elastische Zusatzmittel, die der Realisierung der Steuerpolitik gegenüber der Kirche dienten, d.h. ein entgegenkommendes Verhalten gegenüber Pfarrern, die zur Regierung loyal gesinnt waren, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Staat entsprechend nachkamen, und um gekehrt eine entschiedene Vollstreckung von Steuern bei Pfarrern, die unloyal waren und eine reaktionelle, feindliche Haltung einnahmen. Also wurde vom Staat eine zweckentsprechende Politik geführt, die sich in Abhängigkeit von der negativen, neutralen bzw. positiven Haltung der Pfarrer oder auch deren Position in der kirchlichen Hierarchie und dem ausübenden Einfluss in der Kirche gestaltete. Aber schon in den 80-iger Jahren begann das Finanzministerium zu überlegen, welche Summen der Einnahmen steuerfrei sein könnten, da sie verdeckt waren und der bestimmte, konkrete Status der kirchlichen juristischen Personen nicht bestimmt war, und dadurch zahlreiche Widersprüche in den Steuervorschriften hervorgerufen wurden. Das verursachte, dass man jeden Steuerzahler nicht genau kontrollieren konnte.

Pobierz pliki

Zasady cytowania

Pietrzak, H. . (2008). Postępowanie i egzekucja podatkowa wobec kościelnych osób fizycznych i prawnych w okresie Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej. Prawo Kanoniczne, 51(1-2), 183–209. https://doi.org/10.21697/pk.2008.51.1-2.10

Cited by / Share


Ta strona używa pliki cookie dla prawidłowego działania, aby korzystać w pełni z portalu należy zaakceptować pliki cookie.