Der vorliegende Artikel ist der Versuch eine Antwort zu finden auf die Frage, welche Beweiskraft kirchliche Dokumente im Zivilprozess haben. Die gemachten Erwägungen führen zu dem Schluss, dass manche kirchliche Dokumente im Zivilprozess den Status von amtlichen Dokumenten haben können. Dazu gehören im weitesten Sinne die Dokumente des Eherechts, aber auch die Dokumente zur Errichtung einer Pfarrei oder zur Ernennung eines Pfarrers. Das bedeutet, dass jene Dokumente sowohl aus der Vermutung der Glaubwürdigkeit dessen, was in ihnen amtlich bescheinigt wird, wie auch aus der Vermutung der authentischen Herkunft solch eines Dokumentes von seinem Aussteller Nutzen ziehen sollten. Eine eventuelle Ablehnung dieser Vermutungen sollte nach den in Art. 252 des polnischen Zivilgesetzbuches beschriebenen Grundsätzen erfolgen. Neben den amtlichen Dokumenten unter den kirchlichen Dokumenten gibt es auch private Dokumente. Sie ziehen Nutzen nur aus der Vermutung der Glaubwürdigkeit derHerkunft des in ihnen vom Aussteller Bescheinigten, der sie eigenhändig unterschriebenhat. Dokumente dieser Art sind alle Verträge im zivilrechtlichen Bereich, wie z.B. der von einem Pfarrer einer Gemeinde abgeschlossene Pachtvertrag, wie auch der von einem Pfarrer (als Arbeitgeber) ausgestellte Arbeitsvertrag. Auszüge aus den Kirchenbüchern hingegen können in einem Erbprozess nur einen Informationswert zu einem Beweis haben.
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