Veröffentlicht am: 1995-12-20

Znaczenie prawne miłości małżeńskiej

Ryszard Sztychmiler
Prawo Kanoniczne
Rubrik: Rozprawy i Artykuły
https://doi.org/10.21697/pk.1995.38.3-4.04

Abstract

Über die ehelichen Liebe sprechen viele kirchlichen Dokumente und viel diskutiert ist. Von Konzilsdokumenten spricht man darüber besonders in Gaudium et spes, aber auch etwas in Lumen gentium und in Optatam totius. Nach dem Konzil die Kanonisten vertreten drei Positionen: einige ablehnen ganz jede rechtliche Bedeutung der ehelichen Liebe, einige verlangen (gerade oder ungerade) einer Anerkennung der rechtlichen Bedeutung der ehelichen Liebe und einige stimmen zu nur für eine beschränkte Bedeutung der ehelichen Liebe. Rota Romana und Apostolische Signatur haben für die Kirche eine authentische Interpretation der Konzilslehre über eheliche Liebe gegeben. Nur Ehewille und nicht die eheliche Liebe „facit matrimonium” . Aber sind auch die Urteile, wo der ehelichen Liebe eine beschränkte Bedeutung zustimmt ist. Wenn bei Nupturient keine eheliche Liebe ist, kann es etwas bedeuten; es kann ein Hinweis im Prozeß sein. Die Liebe hat auch eine große Bedeutung in ganzem Leben der Eheleute.

Dieselbe Interpretation hat Paul VI. und Johannes Paul II. bestätigt. So ist auch die eheliche Liebe im Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 dargestellt. Im Codex Iuris Canonici von 1983 ist keine Rede über der rechtlichen Bedeutung der ehelichen Liebe.

Dateien herunterladen

Zitierregeln

Sztychmiler, R. . (1995). Znaczenie prawne miłości małżeńskiej. Prawo Kanoniczne, 38(3-4), 87–117. https://doi.org/10.21697/pk.1995.38.3-4.04

Zitiert von / Teilen


##plugins.themes.libcom.BOCookieBarText##