Das Problem der Transsexualität und der Rechtsfähigkeit der Transsexuellen eine Ehe zu schliessen gemäss dem polnischen Zivilrecht und dem kanonischen Recht muss betrachtet werden nicht nur im Bereich irgendeiner Personengruppe aber auch in Rahmen der Kirchengemeinschaft. Die Transsexuellen begründen ihren Gechlechtswecksel vor allem mit psycholigischen Argumenten die vom Zivilrecht und vom kanonischen Recht nicht anerkannt werden. Jedoch das Zivilrecht schafft die Umstände die den Geschlechtswecksel ermöglichen und den Transsexuellen Eheschliessung erlauben; das kanonische Recht im Gegenteil verweigert den Transsexuellen die Rechtsfähigkeit eine Ehe zu schliessen aus Grund der ursprünglichen genetischen Identität der Person.
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