Pubblicato il: 2001-06-05

Wezwanie sądowe

Ryszard Sztychmiler
Prawo Kanoniczne
Sezione: Articoli
https://doi.org/10.21697/pk.2001.44.1-2.07

Abstract

Die gerichtliche Ladung im eigenem Sinne ist ein wesentlichen Element der Schutz der Parteirechte im kanonischen Prozess. Die Erstellung des Ladungsdekrets und die Benachrichtigung über ihm gehören zur wesentlichen Handlungen in jedem Prozess. Die Ladung betrifft in erster Linie die verklagte Partei, aber auch die anderen streitenden Parteien, wed ihre Rechte auch in diesem Akt unter Schutz stehen. Die Benachrichtigung über die Ladung weckt zahlreiche und gravierende Wirkungen. Einige von ihnen betreffen die alle streitenden Parteien, andere nur die klagende oder die verklagte Partei, noch andere als Folge die Regeln und die Terminen fur Gerichtshandlungen bringen

Regole di citazione

Sztychmiler, R. . (2001). Wezwanie sądowe. Prawo Kanoniczne, 44(1-2), 125–139. https://doi.org/10.21697/pk.2001.44.1-2.07

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