Pubblicato il: 2003-12-20

Prawo do wolności sumienia i religii w Polsce

Tadeusz Płoski
Prawo Kanoniczne
Sezione: Articoli
https://doi.org/10.21697/pk.2003.46.3-4.05

Abstract

Das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit hat seine Grundlage in der Würde der Person. Die menschliche Person hat das Recht auf religiöse Freiheit. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird. Der Schutz und die Förderung der unverletzlichen Menschenrechte gehört wesenhaft zu den Pflichten einer jeden staatlichen Gewalt. Die Staatsgewalt muss also durch gerechte Gesetze und durch andere geeignete Mittel den Schutz der religiösen Freiheit aller Bürger wirksam und tatkräftig übernehmen und für die Förderung des religiösen Lebens günstige Bedingungen schaffen. Endlich muss die Staatsgewalt dafür sorgen, dass die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, die als solche zum Gemeinschaft der Gesellschaft gehört, niemals entweder offen oder auf verborgene Weise nun der Religion willen verletzt wird und dass unter ihnen keine Diskriminierung geschieht.

Regole di citazione

Płoski, T. (2003). Prawo do wolności sumienia i religii w Polsce. Prawo Kanoniczne, 46(3-4), 87–109. https://doi.org/10.21697/pk.2003.46.3-4.05

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