In dem Ausatz geht es um die biologischen Todesbegrife, die der Rafael Ferber in dem Buch: Philosophische Grundbegrife, Band 2, Kapitel V: Tod, München 2003, 197-227, behandelt. Die biologische Definition des Todes, die von August Weismann stammt. bildet einen Ausgangspunkt zu weiteren Űberlegungen dieses Problems. Es wurde fest betont der Unterschied zwischen einer Todesdefinition und den Todeskriterien, die in der Medizin, als einer praktischen Disziplin, wichtige Rolle spielen. Man hat herasgehebt folgende Todeskriterien: 1. Herztod, 2. Hirntod, 2.1. Ganzhirntod, 2.2. Teilhirntod und 3. Testverfahren – ob die Kriterien erfüllt sind. Die Todeskrieterien kann man auch in einer formaler Gestalt, als eine Operationsdefinition darstellen. Entscheidend ist an den Bestimmungen des Todeskriteriums, daβ das Eintreten des menschlichen Todes heute auf einer Festsetzung beruht. Deshalb ist in der Gegenwart das Eintreten des Todes häufig keine natürliche oder reale Tatsache mehr, sondern eine institutionelle Tatsache, die durch semantischen Regeln konstituiert wurde. Die biologische Todesdefinition ist keine Menschentodesdefinition.
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