RÖMISCHES RECHT ALS GRUNDLAGE DER EUROPÄISCHEN RECHTSKULTUR
Die Bearbeitung befasst sich mit dem Einfluss des römischen Rechts auf die weit verstandene europäische Rechtskultur, den man in der Literatur als „grundsätzlich“ für das kontinentale Europa zu bezeichnen pflegt.
Am häufigsten ist die schon seit langem gefestigte Meinung zu treffen, dass sich die europäische Kultur und Zivilisation auf drei Hauptstützpunkte anlehnt: griechische Philosophie, Tradition des römischen Rechts und die judeochristliche Ethik. Das römische Recht wurde zum festen Bestandteil des Systems, der Institution und der Konstruktion des europäischen Privatrechts, und schließlich der ganzen europäischen Kultur.
Bei der unumgänglichen Modernisation der rechtlichen Institutionen wurde die Idee der Gerechtigkeit, die u.a. durch das römische Recht vertreten wurde, zur grundsätzlicher These der europäischen (Rechts) Kultur. Unter zahlreichen Werten, welche das römische Recht in die Gegenwart mit sich gebracht hat, werden seine ethischen Werte für die meist universalen und grundlegenden gehalten.
Römisches Recht wird auch als Determinante der Identität Polens mit der abendländischen Kultur Europas bezeichnet. Entscheidend für Beziehungen Polens zum römischen Recht war die Tatsache, dass Polen das Christentums nach dem römischen Ritus angenommen hat. Auf diesem Weg schloß sich Polen dem Kreis der westeuropäischen Zivilisation an, im Unterschied zu anderen osteuropäischen slawischen Völkern. A uf verschiedene Art und Weise ist letztendlich das polnische Recht in den „Zauberring des römischen Rechts“ angelangt, das für die Kultur und rechtliche Tradition des kontinentalen Europas charakteristisch war und seine historische, universale und beständige Erbe darstellte.
Der Begriff der europäischen rechtlichen Kultur bekommt heutzutage im Lichte der Errungenschaften der Europäischen Union und damit verbundenen Vereinheitlichungsprozesse eine neue Dimension. In der darüber herrschenden Diskussion wird u.a. hervorgehoben, dass die Tradition des römischen Rechts ein gemeinsamer Bestandteil der rechtlichen Kultur Europas ist, und dass die Erfahrungen, die mit der römischen Tradition im gegenwärtigen Europa Zusammenhängen, für die Errichtung der zukünftigen einheitlichen (europäischen) Dogmatik vom großen Nutzen sein können.
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