LAUDATORES IM RÖMISCHEN PROZESS
Laudatores waren in römischen Strafsachen der Republikzeit sui generis Zeuge oder Bürge. Ihre Aussagen (testimonia) wurden laudationes genannt. Laudatores machten aber keine Aussagen über Tatsachen, die mit dem Begehen des Verbrechens durch den Angeklagten zusammenhängten
(crimen), sondern waren durch den Verteidigen bestellt, um die Moral der Angeklagten zu bestätigen. Die Argumentation der laudatores hatte keinen rechtlichen Charakter. Damit sollte die Ehrlichkeit des Lebens des Angeklagten bestätigt werden. Laudationes waren bekannt bereits vor dem Entstehen der regelrechtlichen Gerichtsbarkeit (quaestionesperpetuae) und des Klagestrafprozesses (vor der Verabschiedung lex Calpurnia de repetundis von 149 v.Chr.) Die Rolle und Bedeutung laudatores ist dem altertümlichen Autoren wie Cicero, Ln Verrem 2,5,22,57; Asconius, in Scaurem 28; Quintilianus, Lnstitutio oratoria 5,7,1; Tacitus, Dialogus 36 zu entnehmen. In Strafprozessen wurden grundsätzlich 10 laudatores zugelassen, dabei könnten aber auch schriftliche Aussagen vorgebracht werden. Der Autor ist der Meinung, dass laudatores hauptsächlich im Ermittlungsverfahren (inquisitio) verhört wurden und ihre niedergeschriebenen Aussagen vor dem Gericht vorgetragen wurden. Nur zehn von ihnen wurden unmittelbar zum Prozess zugelassen.
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